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Buß- und Bettag
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Geschichte / Ursprung

 

Urformen von "Buß- und Bettagen" gab es bereits in vorchristlicher Zeit, als z.B. die Römer den Göttern Sühneopfer darboten, um sie gnädig zu stimmen.

Die katholische Kirche kennt seit vielen Jahrhunderten "Tage der Buße, des Betens und Fastens".

Im Jahr 1532 wurde als Reaktion auf die Türkenkriege der erste protestantische "Buß- und Bettag" im damals deutschen Straßburg begangen.

Ab Mitte des 16. und besonders im 17. Jahrhundert stieg die Zahl der regional begangenen Buß- und Bettage ständig weiter an.

1816 ordnete der preußische König Friedrich Wilhelm III. an, künftig jedes Jahr am letzten Sonntag des Kirchenjahres einen Feiertag zur Erinnerung an die Verstorbenen zu begehen.

Dieser Feiertag wurde "inoffiziell" nach und nach auch von anderen Landeskirchen außerhalb Preußens übernommen.

1852 und 1878 beriet die Eisenacher Konferenz der deutschen evangelischen Kirchen offiziell über die "feste Einführung" eines "Buß- und Bettages", was dann bis 1893 auch von fast allen evangelischen Landeskirchen umgesetzt wurde.

1878 wurden in den deutschen Ländern zusätzlich insgesamt 47 regionale Bußtage an 24 Terminen gefeiert.

Ab 1934 führte die evangelische Kirche einen festen und "verbindlichen" Buß- und Bettag ein. Die zusätzlichen regional unterschiedlichen Tage wurden nicht mehr begangen.

Durch einen Erlass Hitlers wurde der Buß- und Bettag 1939 auf einen Sonntag verlegt und damit als gesetzlicher Feiertag quasi abgeschafft.

Die evangelische Kirche hat 1950 den Termin "Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres" festgelegt, weshalb der Tag seither auch nicht mehr "Sonntag" im Namen führt. Ein "offizieller" Feiertag war es jedoch nicht.

Von 1981 bis 1995 war der Buß- und Bettag wieder ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland.

1995 einigten sich alle Bundesländer außer Sachsen, den Buß- und Bettag als Feiertag abzuschaffen, um die neue Pflegeversicherung finanzieren zu können. Die 15 anderen Bundesländer wollten lieber den Pfingstmontag als Feiertag beibehalten, der ansonsten alternativ zum Buß- und Bettag hätte abgeschafft werden sollen. Sachsen behielt jedoch beide Feiertage bei.


Buß- und Bettag

 

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