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Totensonntag
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Kategorie:
Gedenktag / kirchlich (evangelisch)
Datum:
variabel: der letzte Sonntag im Kirchenjahr (welches am 1. Advent beginnt) - also der Sonntag vor dem 1. Advent
Verbreitung:
bundesweit
Bedeutung:
Der "Totensonntag" steht in vielen Kalendern noch unter dieser Bezeichnung. Im offiziellen kirchlichen Sprachgebrauch wird er aber mittlerweile "Ewigkeitssonntag" genannt. Der Tag dient dem Andenken, der Trauer und dem Abschied von den Verstorbenen, dem Nachdenken über den Tod sowie dem Hoffen an die Auferstehung nach dem Tod.
Der "neue" Name Ewigkeitssonntag soll die Perspektive der Auferstehung und des ewigen Lebens stärker betonen, als das bloße Totengedenken (was der ursprüngliche Zweck war).

In vielen Städten und Gemeinden dürfen an diesem Tag Diskotheken und Gaststätten nur bis zu bestimmten Uhrzeiten geöffnet haben.
Brauchtum:
In den Gottesdiensten werden die Namen der Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres vorgelesen und extra in das Gebet der Kirchengemeinde einbezogen.
Geschichte / Ursprung:
Im Jahr 1816 ordnete der preußische König Friedrich Wilhelm III. (1797-1840) an, daß in Preußen künftig am letzten Sonntag im Kirchenjahr im Gottesdienst der Toten gedacht werden und daß dieser Tag als "Feiertag" begangen werden sollte. Nach und nach schlossen sich auch die Landeskirchen außerhalb Preußens an.
Andere Bezeichnungen für diesen Tag: Ewigkeitssonntag, Totengedenktag
siehe auch: Allerheiligen / Buß- und Bettag


+ Totensonntag +

 

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