Augsburger Friedensfest – 8. August
Kategorie: gesetzlicher Feiertag (arbeitsfrei) / weltlich
Datum: 8. August (fix)
Verbreitung: Stadt Augsburg
Bedeutung Augsburger Friedensfest
Gedenktag für den "Augsburger Religionsfriede", der am 25.9. 1555 von Ferdinand I. (1556-1564 / Ferdinand hatte bereits vor der Abdankung Kaiser Karl V. im Jahr 1556 die "Amtsgeschäfte" als deutscher König übernommen) erklärt wurde. Der Augsburger Frieden brachte die endgültige offizielle Anerkennung der "lutheranisch-evangelischen" Religion im deutschen Reich. Damit einher ging auch die endgültige konfessionelle Spaltung.
Brauchtum Augsburger Friedensfest
Für diesen Tag gibt es kein besonderes Brauchtum.
Geschichte / Ursprung Augsburger Friedensfest
1530 wurde die Konfessionsschrift vom Wormser Reichstag der evangelischen Fürsten auf dem Augsburger Reichstag zurückgewiesen.
Daraufhin wurde im Februar 1531 in Schmalkalden der sogenannte "Schmalkaldische Bund", das Bündnis der protestantischen Fürsten, gegründet. Diesem gehörten neben dem Landgraf von Hessen, der Kurfürst und Herzog von Sachsen sowie drei weitere Fürsten, zwei Grafen und elf Städte an. Bis 1546 konnte der Bund die Durchsetzung, Festigung und Ausbreitung der Reformation in den protestantischen Gebieten sichern.
1546-1547 kam es zum Schmalkaldischen Krieg, der mit einem Sieg des Kaisers über den Bund endete.
1552 kam es erneut zwischen den protestantischen Fürsten und dem katholischen Kaiser zu einem Krieg. Diesmal ging er zugunsten der Protestanten aus. Ergebnis war 1552 der "Passauer Vertrag", der die Zulassung und Gleichstellung in allen Belangen der "lutherischen Konfession" (sogenannte "Augsburger Konfession") als reichsrechtlich anerkannte Religion neben dem Katholizismus regelte.
1555 wurde dieses Ergebnis durch einen Beschluß auf dem Reichstag in Augsburg als "Augsburger Religionsfriede" sanktioniert.
Für "Reformierte"/Calvinisten bzw. Anhänger anderer Glaubensrichtungen sollte der Friedensschluß jedoch nicht gelten, da die Lutheranisch-Evangelischen und die Katholiken keine weitere "Konkurrenz" dulden wollten.
Fortan lag das Religionsrecht bei den Reichsständen (weltlichen Fürsten): "cuius regio eius religio", d.h., daß die Fürsten ihre Religion selbst bestimmen durften und diese Religion dann auch für alle Untertanen galt.
In der Folge erfuhren die deutschen Länder zunächst die bis dahin längste Friedensperiode überhaupt, während in anderen europäischen Staaten wenig später erbitterte Glaubenskriege ausbrachen (z.B. Hugenottenkriege in Frankreich, Aufstände in den Niederlanden).
Während dieser Zeit verstärkte sich jedoch auch die innere Zerrissenheit Deutschlands. Zur traditionellen territorialen Zersplitterung in unzählige, quasi souveräne Einzelstaaten kam jetzt zusätzlich noch die konfessionelle Zweiteilung dazu.
Nach dieser Friedensperiode folgte allerdings der längste Krieg der Geschichte: der Dreißigjährige Krieg (1618-1648), da ein wirklicher konfessioneller Frieden dennoch nicht erreicht worden war.
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