Gesetzliche
Feiertags-Regelung |
|
Sie sind hier: Home > Gesetzliche Feiertags-Regelung |
|
Wie sind die Feiertage in
Deutschland gesetzlich geregelt? |
Das Grundgesetz enthält keine
ausdrückliche Gesetzgebungsbefugnis des Bundes für das Feiertagsrecht. Daher haben nach
Artikel 70 Grundgesetz die Länder das Recht der Gesetzgebung.
Bundeseinheitlich sind durch entsprechende Landesgesetze folgende neun Feiertage
geschützt:
- Neujahrstag
- Karfreitag
- Ostermontag
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- 1. Mai
- Tag der Deutschen Einheit
- 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.
Als Teil der Staatssymbolik der Bundesrepublik Deutschland werden nationale Feiertage
ausnahmsweise durch Bundesrecht bestimmt. So ist der
3. Oktober als "Tag der Deutschen Einheit" in Artikel 2 Absatz 2 des
Einigungsvertrages geregelt worden.
Die einzige Regelung, die das Grundgesetz in bezug auf Feiertage enthält, ist Artikel 139
der Weimarer Reichsverfassung, der nach Artikel 140 Grundgesetz (GG) Bestandteil des
Grundgesetzes geworden ist. Darin heißt es:
"Der Sonntag und die staatlich geschützten Feiertage bleiben als Tage der
Arbeitsruhe und der seelischen Erholung gesetzlich geschützt."
Diese Bestimmung sowie Artikel 4 Grundgesetz gewährleisten allerdings nur einen
grundsätzlichen, institutionellen Schutz der Feiertage, d.h. keinen Schutz einzelner
konkreter Feiertage.
Auf Länder- bzw. regionaler Ebene (Feiertagsgesetze der einzelnen Bundesländer) kommen -
mit unterschiedlicher Verbreitung - die folgenden Feiertage zusätzlich hinzu:
- Heilige Drei Könige
- Fronleichnam
- Augsburger Friedensfest
- Mariä Himmelfahrt
- Reformationstag
- Allerheiligen
- Buß- und Bettag |
|
|
Neben den gesetzlichen Feiertagen
gibt es weitere Tage, die entweder Gedenktage mit religiösem Ursprung sind oder als
Brauchtum ein "fester Bestandteil" der Gesellschaft/Kultur geworden sind und als
solche - zum Teil - große Beachtung finden.
Hierzu gehören u.a.:
- Fasching / Fastnacht / Karneval: Rosenmontag und Faschingsdienstag (der Aschermittwoch
danach ist der siebte Mittwoch vor Ostern)
- Erntedank: meist der erste Sonntag im Oktober
- Sankt Martin: 11. November
- Nikolaus: 6. Dezember
- Silvester: 31. Dezember
Spezielle Gedenk- sowie Ehrentage:
- Muttertag: der zweite Sonntag im Mai
- Vatertag: in Deutschland am gleichen Tag wie Christi Himmelfahrt
- 17. Juni
- Volkstrauertag: der zweite Sonntag vor dem ersten Advent
- Totensonntag: der Sonntag vor dem ersten Advent
In Deutschland in den letzten Jahren "eingebürgerte" bzw. "beachtete"
Tage, die sich zunehmend größerer Beliebtheit erfreuen:
- Valentinstag: 14. Februar
- Sankt Patrick`s Day: 17. März
- Halloween: 31. Oktober |
|
|
Welche Gesetze befassen sich mit
"Feiertagen" oder enthalten Regelungen dazu? |
|
Gesetz über die Sonn- und Feiertage
(Feiertagsgesetz) - abhängig vom jeweiligen Bundesland |
|
Entgeltfortzahlungsgesetz (Gesetz
über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall) |
|
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) |
|
Gesetz über den Ladenschluß
(LadSchlG) |
|
Gewerbeordnung |
|
Diese Aufzählung erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit.
Regelungen der einzelnen Bundesländer in Bezug auf Gewerbe sowie Unterhaltungs- und
Sportveranstaltungen an bestimmten Feiertagen sollten darüberhinaus unbedingt beachtet
werden. |
|
siehe auch: Begriffsdefinitionen |
+ Gesetzliche Feiertage +
|