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Totensonntag |
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Sonstige Gedenktage > Totensonntag |
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Kategorie: |
Gedenktag
/ kirchlich (evangelisch) |
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Datum: |
variabel:
der letzte Sonntag im Kirchenjahr (welches am 1. Advent beginnt) - also der Sonntag vor
dem 1. Advent |
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Verbreitung: |
bundesweit |
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Bedeutung: |
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Der "Totensonntag" steht
in vielen Kalendern noch unter dieser Bezeichnung. Im offiziellen kirchlichen
Sprachgebrauch wird er aber mittlerweile "Ewigkeitssonntag" genannt. Der Tag
dient dem Andenken, der Trauer und dem Abschied von den Verstorbenen, dem Nachdenken über
den Tod sowie dem Hoffen an die Auferstehung nach dem Tod.
Der "neue" Name Ewigkeitssonntag soll die Perspektive der Auferstehung und des
ewigen Lebens stärker betonen, als das bloße Totengedenken (was der ursprüngliche Zweck
war).
In vielen Städten und Gemeinden dürfen an diesem Tag Diskotheken und Gaststätten nur
bis zu bestimmten Uhrzeiten geöffnet haben. |
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Brauchtum: |
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In den Gottesdiensten werden die
Namen der Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres vorgelesen und extra in das Gebet der
Kirchengemeinde einbezogen. |
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Geschichte / Ursprung: |
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Im Jahr 1816 ordnete der preußische
König Friedrich Wilhelm III. (1797-1840) an, daß in Preußen künftig am letzten Sonntag
im Kirchenjahr im Gottesdienst der Toten gedacht werden und daß dieser Tag als
"Feiertag" begangen werden sollte. Nach und nach schlossen sich auch die
Landeskirchen außerhalb Preußens an. |
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Andere Bezeichnungen für
diesen Tag: Ewigkeitssonntag, Totengedenktag |
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siehe auch: Allerheiligen / Buß- und Bettag |
+ Totensonntag +
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Druckansicht |
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