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Volkstrauertag |
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Sonstige Gedenktage > Volkstrauertag |
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Kategorie: |
Gedenktag
/ weltlich |
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Datum: |
variabel:
der zweite Sonntag vor dem 1. Advent |
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Verbreitung: |
bundesweit |
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Bedeutung: |
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Der Volkstrauertag ist ein Gedenktag
für die Opfer der beiden Weltkriege und der Gewaltherrschaft des nationalsozialistischen
Regimes sowie - mit zunehmendem Abstand vom Krieg - als Tag der Trauer in Solidarität mit
den Verletzten und Hinterbliebenen. Der Tag soll auch eine Mahnung zur Versöhnung, zur
Verständigung, zur Toleranz und zum Frieden sein.
In vielen Städten und Gemeinden dürfen an diesem Tag Diskotheken und Gaststätten nur
bis zu bestimmten Uhrzeiten geöffnet haben. |
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Brauchtum: |
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Gedenkveranstaltungen des VDK auf
Landes- und Gemeindeebene. Zentrale Veranstaltung auf Bundesebene in Berlin.
Am Volkstrauertag werden bundesweit die obersten Bundesbehörden und ihre
Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, halbmast beflaggt (siehe
Beflaggungserlass der Bundesregierung). In der Regel geschieht dies auch auf Landesebene. |
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Geschichte / Ursprung: |
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Der Volkstrauertag wurde durch den
1919 gegründeten Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. (VDK) zum Gedenken an die
Kriegstoten des Ersten Weltkrieges angeregt.
Die erste offizielle Feierstunde fand 1922 im Deutschen Reichstag in Berlin statt. Der
damalige Reichstagspräsident Paul Löbe hielt eine im In- und Ausland vielbeachtete Rede,
in der er einer feindseligen Umwelt den Gedanken an Versöhnung und Verständigung
gegenüberstellte. Ein Komitee, dem von den großen Glaubensgemeinschaften bis zum
jüdischen Frauenbund vielerlei Verbände angehörten, erreichte unter Federführung des
Volksbundes, daß der Volkstrauertag in den meisten Ländern des Reiches gemeinsam,
nämlich am fünften Sonntag vor Ostern, begangen wurde. Ab 1926 galt deis für alle
Länder des Deutschen Reiches.
Seit 1924 veranstaltet der Volksbund jährlich die zentrale Gedenkfeier.
1934 bestimmten die nationalsozialistischen Machthaber durch ein Gesetz den Volkstrauertag
zum Staatsfeiertag und benannten ihn "Heldengedenktag". Die Träger waren bis
1945 die Wehrmacht und die NSDAP. Durch die Umwandlung zum "Heldengedenktag"
sollte der Tag nach dem Willen der Machthaber auch eine inhaltlich andere Bedeutung
erlangen, die über das reine Gedenken und die Trauer um die Gefallenen hinausging.
Erst im Jahr 1948 konnte der Volksbund die Tradition des Volkstrauertages in der vor 1933
üblichen Form wieder aufnehmen.
1950 fand die erste zentrale Veranstaltung im Plenarsaal des Bundestages in Bonn statt.
Dies blieb, bis auf wenige Ausnahmen, bis zum Jahr 1991 so. Allerdings wurde der
Volkstrauertag von 1952 an nicht mehr im Frühjahr, sondern am 2. Sonntag vor dem 1.
Advent begangen, insbesondere auch, um sich deutlich von der Tradition des
Heldengedenktages abzusetzen.
Seit 1992 werden die zentralen Veranstaltungen zum Volkstrauertag in Berlin, zunächst im
Dom und jetzt im Reichstag, durchgeführt.
Der VDK als Träger zahlreicher Veranstaltungen wird hierbei von Bund und Ländern
unterstützt. So hat beispielsweise der Bundespräsident die Schirmherrschaft für die
zentrale Gedenkfeier des VDK im Plenarsaal des Deutschen Bundestages übernommen.
Nach dem Fall der Mauer beschloss die Bundesregierung, die "Neue Wache" in
Berlin-Mitte (ein klassizistisches Bauwerk von Karl Friedrich Schinkel aus dem 19.
Jahrhundert) zur "Zentralen Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland" zu
erklären.
Bundeskanzler Helmut Kohl gab zur Einweihung der Zentralen Gedenkstätte der
Bundesrepublik Deutschland in der Neuen Wache Berlin am Volkstrauertag, dem 14. November
1993, folgende Erklärung ab:
"Die Neue Wache in Berlin ist künftig der Ort der Erinnerung und des Gedenkens an
die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Als Zentrale Gedenkstätte der Bundesrepublik
Deutschland ist sie wichtiges Symbol des wiedervereinigten Deutschland und seiner von
Würde, Wert und Recht des Menschen bestimmten freiheitlichen demokratischen Grundordnung
im Sinne des Grundgesetzes." |
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Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e.V. (VDK) (www.volksbund.de)
eigene Darstellung des Volksbunds:
- Ist ein gemeinnütziger Verein mit humanitärem Auftrag. Das Motto seiner Arbeit lautet:
"Versöhnung über den Gräbern - Arbeit für den Frieden".
- Erfasst, erhält und pflegt die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft im
Ausland.
- Hilft bei der Erhaltung der Kriegsgräber in Deutschland.
- Arbeitet im Auftrag der deutschen Bundesregierung. Wichtigste Rechtsgrundlagen der
Arbeit sind die Genfer Konventionen sowie zwischenstaatliche Kriegsgräberabkommen und
Vereinbarungen.
- Pflegt etwa 1,9 Millionen Kriegsgräber auf über 806 Friedhöfen. Deutsche
Kriegsgräber gibt es in 100 Ländern der Erde.
- Ist seit dem politischen Umbruch auch in den Ländern des ehemaligen Ostblocks tätig.
Die Kriegstoten aus verstreuten Grablagen werden auf großen zentralen Friedhöfen
bestattet.
- Hilft den Angehörigen bei der Suche nach den Gräbern und der Klärung der
Kriegsschicksale.
- Führt seit 1953 jährlich 3.000 junge Menschen an den Kriegsgräbern zusammen. Sie
helfen in internationalen Workcamps in Deutschland und im Ausland bei der Pflege der
Gräber.
- Unterstützt die Friedenserziehung in den Schulen und unterhält vier
Jugendbegegnungsstätten in den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Italien.
- Finanziert die Arbeit zum allergrößten Teil aus freiwilligen Mitgliedsbeiträgen und
Spenden der Bürger. |
+ Volkstrauertag +
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