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Geschichte / Ursprung |
Der Ausdruck "Heirat" geht
zurück auf das germanische Wort "hiwa", was Hausstand oder Hausgemeinschaft
bedeutet. Das Wort "Ehe" entstand aus dem mittelhochdeutschen "ewe"
oder "ewa" ("Gesetz") und verweist schon auf die rechtlich wirksame
Bindung. Die Treue wird in dem Begriff "Trauung" aufgegriffen. Die Bezeichnung
"Gatten" für das Ehepaar kommt vom mittelhochdeutschen "gaten", was
soviel heißt wie "gut zusammen passen". Der Vesammlungsort, oder germanisch
"mahal", auf dem die Heirat vereinbart wurde, führte zu dem Ausdruck
"Gemahl", der übrigens beide Geschlechter meinen kann. "Hochzeit"
schließlich hatte nicht immer etwas mit Heiraten zu tun: eine "hohe Zeit"
bezeichnete im Mittelalter jedes kirchliche Fest. Die wichtigsten "Hoch-Zeiten"
waren dabei Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Allerheiligen.
Während ganz früher die Menschen sich nicht ausschließlich einem Partner widmeten (also
"promiskuitiv" lebten), hat sich heute in fast allen Teilen der Welt die Ehe mit
nur einem Partner ("Monogamie") durchgesetzt. Nur in wenigen Kulturen gibt es
noch die "Vielehe" oder "Polygamie".
In Rom wurde schon im 3. Jahrhundert n.Chr. darauf geachtet, daß auch die Frau mit der
Verbindung einverstanden war. Man spricht von einer "Konsensehe" oder
"Dotalehe", wenn die Braut eine Mitgift in die Ehe brachte ("dare" =
geben, "do" = ich gebe).
Im mitteleuropäischen Raum wurde im frühen Mittelalter zwischen verschiedenen Formen der
Ehe unterschieden.
In der so genannten "Muntehe", einer vom zukünftigen Bräutigam und den Eltern
der Braut arrangierten Ehe, wechselte die Frau von der Familie ihrer Eltern in die Familie
ihres Ehemannes. Dafür wurde vom Ehemann ein Brautpreis, der "Muntschatz"
bezahlt. Dies ist auch heute in manchen Kulturen noch üblich (vgl. Hochzeitsbräuche weltweit). Im
Mittelalter war der Brautpreis jedoch vergleichsweise hoch, so daß die Muntehe nur für
wohlhabende Familien in Frage kam.
Die Trauung war eine Zeremonie mit zahlreichen Symbolen: beispielsweise wurden als Zeichen
der Schutzes und der Herrschaft ("munt") außer der Braut auch ein Schwert oder
ein Speer an den Bräutigam übergeben. Die Braut wurde zum Haus ihres Ehemannes geführt,
wo dann offiziell und unter Zeugen (!) die "Beschreitung des Ehebettes"
stattfand. Nach erfolgreicher "Vollziehung der Ehe" galt diese als besiegelt.
Geschenke gab es in der Regel nicht - nur die Braut bekam am ersten Morgen nach der
"Beschreitung des Ehebettes" zum Dank ein wertvolles Geschenk, die
"Morgengabe". Meistens handelte es sich dabei um Schmuck.
Etwas lockerer als die "Muntehe" war die "Friedelehe"
("Friedel" = Geliebter). Sie durfte sogar neben der "Muntehe"
eingegangen werden! Die Zeremonie war weniger feierlich und auch weniger bindend.
Allerdings gab es auch bei der "Friedelehe" die Tradition der
"Morgengabe" an die Braut.
Eine dritte Form war die "Kebsehe" zwischen einem freien Bürger und einer
Bediensteten ("Kebse" = Sklavin, Dienerin). Sie war die am wenigsten feste
Verbindung zwischen Mann und Frau. Eigentlich handelte es sich vielmehr um eine
Bezeichnung für eine sexuelle Beziehung zwischen einem Freien und einer Magd o.ä., die
dieser jederzeit und ohne Rücksicht aufnehmen konnte - schließlich war die Magd ja das
Eigentum ihres Herrn!
Allgemein wurden viele Ehen nicht aus Liebe, sondern aus Vernunft geschlossen. Besonders
im Adel galt es lange Zeit, durch "angemessenes" Heiraten entweder das
Adelsgeschlecht zu erhalten oder aber auch die Besitztümer zu vergrößern. Beinahe
sprichwörtlich ist das "Heiratsverhalten" der frühen Österreicher, die durch
geschickte Verbindungen in der Regel das Kriegführen vermieden und trotzdem ihren
Einfluß ausweiteten: "bella gerant alii - tu felix Austria nube." ("Laß
andere die Kriege führen - Du, glückliches Österreich, heirate.")
Der Einfluß der Kirche war bis zum 13. Jahrundert noch gering. Mit der Zeit entstand aber
die "Hochzeitsliturgie", bei der die Brautpaare den kirchlichen Segen für ihre
Ehe erhielten. Aufgrund christlicher Traditionen setzte sich so auch die Einehe
("Monogamie") durch: die Ehe und die Liebe zwischen zwei Menschen symbolisiert
die Liebe Gottes zu seinem Volk und auch die Liebe Jesu. Darum ist lebenslange Treue ein
wichtiges Element, was erstens zur Unauflöslichkeit der Ehe und zweitens zur Ehe mit nur
einem Partner führt. Daher ist die Ehe der Kirche besonders heilig und (in der
katholischen Kirche) ein "Sakrament" (lat. "sacrare" = der Gottheit
weihen, "sacer" = heilig).
Erst im Jahr 1215 wurde auf dem 4. Laterankonzil unter Papst Innozenz III. (1198-1216)
beschlossen, daß zukünftig jede Ehe vor der Kirche geschlossen werden müsse. Wer ohne
Trauung durch einen Priester zusammenlebte, wurde bestraft.
Nach der Reformation
mit dem Thesenanschlag durch Martin Luther im Jahr 1517 bildeten sich in der katholischen
und der evangelischen Kirche unterschiedliche Vorschriften heraus.
Während die katholische Kirche die Ehe nach wie vor als heilig (also als Sakrament)
betrachtet, lehnte die evangelische Kirche "Sakramente" an sich ab. Sie war
vielmehr der Meinung, der Staat sei zuständig für die Eheschließungen, da es sich um
eine "weltliche" Angelegenheit handle. Der Staat reagierte, indem er die
staatliche Trauung grundsätzlich einführte. Die Möglichkeit einer "zivilen"
Trauung wurde aber nur in evangelischen Gebieten wahrgenommen.
Die katholische Kirche dagegen blieb bei ihrer Überzeugung und bestimmte auf dem Konzil
von Trient (1563), daß eine Ehe nur dann wirksam sei, wenn sie vor einem Priester oder
Diakon und in Anwesenheit zweier Zeugen geschlossen wurde. Bis heute ist die katholische
Kirche außerdem der Auffassung, daß der Mensch nicht trennen dürfe, was Gott
zusammengeführt hat. Darum darf auch heute ein geschiedener Katholik nicht noch einmal
kirchlich (katholisch) heiraten! Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Ehe im Sinne des
Kirchenrechtes annulliert wurde. Ob die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen,
wird von einem sogenannten "Eherichter" im Einzelfall geprüft.
Der Brauch, sich sowohl staatlich (standesamtlich) als auch kirchlich trauen zu lassen,
war zunächst ein Kompromiß zwischen den evangelischen/staatlichen und den katholischen
Vorschriften.
Mit den Gedanken des Humanismus und gesellschaftlichen Umbrüchen (z.B. der Französischen
Revolution) ging die Bedeutung der Kirchen zurück und die des Staates wurde wichtiger.
Dies führte dazu, daß 1792 endgültig die Notwendigkeit einer staatlichen Trauung
vorgeschrieben wurde. Vor der staatlichen Trauung durfte auch keine kirchliche Trauung
mehr stattfinden.
Bis dies endgültig durchgesetzt wurde, vergingen noch einige Jahre: erst bei der
Frankfurter Nationalversammlung 1848 setzte sich diese Praxis durch. Auch die Ehe zwischen
katholischen und evangelischen Partnern wurde erst zu dieser Zeit möglich! |
+ Ursprung des Heiratens +
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