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Geschichte / Ursprung

 

Der Ausdruck "Heirat" geht zurück auf das germanische Wort "hiwa", was Hausstand oder Hausgemeinschaft bedeutet. Das Wort "Ehe" entstand aus dem mittelhochdeutschen "ewe" oder "ewa" ("Gesetz") und verweist schon auf die rechtlich wirksame Bindung. Die Treue wird in dem Begriff "Trauung" aufgegriffen. Die Bezeichnung "Gatten" für das Ehepaar kommt vom mittelhochdeutschen "gaten", was soviel heißt wie "gut zusammen passen". Der Vesammlungsort, oder germanisch "mahal", auf dem die Heirat vereinbart wurde, führte zu dem Ausdruck "Gemahl", der übrigens beide Geschlechter meinen kann. "Hochzeit" schließlich hatte nicht immer etwas mit Heiraten zu tun: eine "hohe Zeit" bezeichnete im Mittelalter jedes kirchliche Fest. Die wichtigsten "Hoch-Zeiten" waren dabei Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Allerheiligen.

Während ganz früher die Menschen sich nicht ausschließlich einem Partner widmeten (also "promiskuitiv" lebten), hat sich heute in fast allen Teilen der Welt die Ehe mit nur einem Partner ("Monogamie") durchgesetzt. Nur in wenigen Kulturen gibt es noch die "Vielehe" oder "Polygamie".

In Rom wurde schon im 3. Jahrhundert n.Chr. darauf geachtet, daß auch die Frau mit der Verbindung einverstanden war. Man spricht von einer "Konsensehe" oder "Dotalehe", wenn die Braut eine Mitgift in die Ehe brachte ("dare" = geben, "do" = ich gebe).

Im mitteleuropäischen Raum wurde im frühen Mittelalter zwischen verschiedenen Formen der Ehe unterschieden.

In der so genannten "Muntehe", einer vom zukünftigen Bräutigam und den Eltern der Braut arrangierten Ehe, wechselte die Frau von der Familie ihrer Eltern in die Familie ihres Ehemannes. Dafür wurde vom Ehemann ein Brautpreis, der "Muntschatz" bezahlt. Dies ist auch heute in manchen Kulturen noch üblich (vgl. Hochzeitsbräuche weltweit). Im Mittelalter war der Brautpreis jedoch vergleichsweise hoch, so daß die Muntehe nur für wohlhabende Familien in Frage kam.

Die Trauung war eine Zeremonie mit zahlreichen Symbolen: beispielsweise wurden als Zeichen der Schutzes und der Herrschaft ("munt") außer der Braut auch ein Schwert oder ein Speer an den Bräutigam übergeben. Die Braut wurde zum Haus ihres Ehemannes geführt, wo dann offiziell und unter Zeugen (!) die "Beschreitung des Ehebettes" stattfand. Nach erfolgreicher "Vollziehung der Ehe" galt diese als besiegelt. Geschenke gab es in der Regel nicht - nur die Braut bekam am ersten Morgen nach der "Beschreitung des Ehebettes" zum Dank ein wertvolles Geschenk, die "Morgengabe". Meistens handelte es sich dabei um Schmuck.
Etwas lockerer als die "Muntehe" war die "Friedelehe" ("Friedel" = Geliebter). Sie durfte sogar neben der "Muntehe" eingegangen werden! Die Zeremonie war weniger feierlich und auch weniger bindend. Allerdings gab es auch bei der "Friedelehe" die Tradition der "Morgengabe" an die Braut.
Eine dritte Form war die "Kebsehe" zwischen einem freien Bürger und einer Bediensteten ("Kebse" = Sklavin, Dienerin). Sie war die am wenigsten feste Verbindung zwischen Mann und Frau. Eigentlich handelte es sich vielmehr um eine Bezeichnung für eine sexuelle Beziehung zwischen einem Freien und einer Magd o.ä., die dieser jederzeit und ohne Rücksicht aufnehmen konnte - schließlich war die Magd ja das Eigentum ihres Herrn!

Allgemein wurden viele Ehen nicht aus Liebe, sondern aus Vernunft geschlossen. Besonders im Adel galt es lange Zeit, durch "angemessenes" Heiraten entweder das Adelsgeschlecht zu erhalten oder aber auch die Besitztümer zu vergrößern. Beinahe sprichwörtlich ist das "Heiratsverhalten" der frühen Österreicher, die durch geschickte Verbindungen in der Regel das Kriegführen vermieden und trotzdem ihren Einfluß ausweiteten: "bella gerant alii - tu felix Austria nube." ("Laß andere die Kriege führen - Du, glückliches Österreich, heirate.")
Der Einfluß der Kirche war bis zum 13. Jahrundert noch gering. Mit der Zeit entstand aber die "Hochzeitsliturgie", bei der die Brautpaare den kirchlichen Segen für ihre Ehe erhielten. Aufgrund christlicher Traditionen setzte sich so auch die Einehe ("Monogamie") durch: die Ehe und die Liebe zwischen zwei Menschen symbolisiert die Liebe Gottes zu seinem Volk und auch die Liebe Jesu. Darum ist lebenslange Treue ein wichtiges Element, was erstens zur Unauflöslichkeit der Ehe und zweitens zur Ehe mit nur einem Partner führt. Daher ist die Ehe der Kirche besonders heilig und (in der katholischen Kirche) ein "Sakrament" (lat. "sacrare" = der Gottheit weihen, "sacer" = heilig).
Erst im Jahr 1215 wurde auf dem 4. Laterankonzil unter Papst Innozenz III. (1198-1216) beschlossen, daß zukünftig jede Ehe vor der Kirche geschlossen werden müsse. Wer ohne Trauung durch einen Priester zusammenlebte, wurde bestraft.
Nach der Reformation mit dem Thesenanschlag durch Martin Luther im Jahr 1517 bildeten sich in der katholischen und der evangelischen Kirche unterschiedliche Vorschriften heraus.

Während die katholische Kirche die Ehe nach wie vor als heilig (also als Sakrament) betrachtet, lehnte die evangelische Kirche "Sakramente" an sich ab. Sie war vielmehr der Meinung, der Staat sei zuständig für die Eheschließungen, da es sich um eine "weltliche" Angelegenheit handle. Der Staat reagierte, indem er die staatliche Trauung grundsätzlich einführte. Die Möglichkeit einer "zivilen" Trauung wurde aber nur in evangelischen Gebieten wahrgenommen.
Die katholische Kirche dagegen blieb bei ihrer Überzeugung und bestimmte auf dem Konzil von Trient (1563), daß eine Ehe nur dann wirksam sei, wenn sie vor einem Priester oder Diakon und in Anwesenheit zweier Zeugen geschlossen wurde. Bis heute ist die katholische Kirche außerdem der Auffassung, daß der Mensch nicht trennen dürfe, was Gott zusammengeführt hat. Darum darf auch heute ein geschiedener Katholik nicht noch einmal kirchlich (katholisch) heiraten! Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Ehe im Sinne des Kirchenrechtes annulliert wurde. Ob die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, wird von einem sogenannten "Eherichter" im Einzelfall geprüft.

Der Brauch, sich sowohl staatlich (standesamtlich) als auch kirchlich trauen zu lassen, war zunächst ein Kompromiß zwischen den evangelischen/staatlichen und den katholischen Vorschriften.

Mit den Gedanken des Humanismus und gesellschaftlichen Umbrüchen (z.B. der Französischen Revolution) ging die Bedeutung der Kirchen zurück und die des Staates wurde wichtiger. Dies führte dazu, daß 1792 endgültig die Notwendigkeit einer staatlichen Trauung vorgeschrieben wurde. Vor der staatlichen Trauung durfte auch keine kirchliche Trauung mehr stattfinden.

Bis dies endgültig durchgesetzt wurde, vergingen noch einige Jahre: erst bei der Frankfurter Nationalversammlung 1848 setzte sich diese Praxis durch. Auch die Ehe zwischen katholischen und evangelischen Partnern wurde erst zu dieser Zeit möglich!


+ Ursprung des Heiratens +

 

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